🚀 So funktioniert’s *
1️⃣ Du nennst uns den Kontakt
2️⃣ Wir übernehmen Demo & Beratung
3️⃣ Kommt es zum Vertragsabschluss, erhältst Du eine Prämie
💰 Deine Belohnung
- Einmalige Empfehlungsprämie pro Neukunde von 15% auf das Abo des empfohlenen Kunden
- Maximal 500€ pro Empfehlung
- Auszahlung nach Zahlungseingang des Neukunden
Je mehr Du empfiehlst, desto mehr profitierst Du
💰 Was hat Deine Empfehlung davon
- Nicht nur Du profitierst, sondern auch Deine Empfehlung
- Sie bekommt 20% Rabatt auf das erste Jahr mit tegolySIGN
🎯 Wen kannst Du empfehlen?
- Jeden der Unterschriften benötigt
- z.B. Steuerberater, KMU’s, Deine Kunden
- Kanzleien mit Digitalisierungsbedarf
🔒 Fair & transparent
- Kein Spam
- Kontaktaufnahme nur mit Einverständnis
- DSGVO-konforme Verarbeitung
- Keine Verpflichtung für Dich
👉 Jetzt Empfehlung einreichen
Hier findest Du die Teilnahmebedingungen
- Gegenstand
Die tegoly GmbH gewährt Bestandskunden eine Empfehlungsprämie für die erfolgreiche Vermittlung von Neukunden für die Softwarelösung tegolySIGN. - Voraussetzungen für die Prämie
Eine Empfehlungsprämie entsteht, wenn
– der empfohlene Kunde zuvor kein Vertragsverhältnis mit der tegoly GmbH hatte
– der Kontakt durch den Empfehlenden eindeutig benannt wurde und
– ein kostenpflichtiger Vertrag zustande kommt und die erste Zahlung vollständig eingegangen ist. - Höhe der Prämie
Die Höhe der Prämie richtet sich nach der zum Zeitpunkt der Empfehlung veröffentlichten Vergütungsregelung. Maßgeblich ist die jeweils aktuelle Fassung auf der Website der tegoly GmbH. - Auszahlung
Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach vollständigem Zahlungseingang des Neukunden per Überweisung. Voraussetzung ist die ordnungsgemäße Rechnungsstellung durch den Empfehlenden. - Kein Anspruch
Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme oder Auszahlung besteht nicht. Die tegoly GmbH behält sich vor, das Empfehlungsprogramm jederzeit zu ändern oder einzustellen. - Missbrauch
Eigenempfehlungen, Scheinempfehlungen oder sonstiger Missbrauch führen zum Ausschluss vom Programm. - Datenschutz
Die Weitergabe von Kontaktdaten darf nur erfolgen, sofern der empfohlene Kunde in die Kontaktaufnahme eingewilligt hat.