FAQ

In der FAQ erfährst Du alles zu tegolySIGN und zur digitalen Unternschrift.

tegolySIGN und Abo

Nein, weder jetzt noch in Zukunft. Der Empfänger wird per E-Mail über die Signaturanfrage informiert und muss nur noch das Dokument öffnen und es unterzeichnen. Empfänger müssen nichts bezahlen und brauchen keine besondere Schulung. Das Unterzeichnen funktioniert ganz schnell und einfach. Anschließend erhältst sowohl Du als auch der Empfänger eine Kopie des Dokuments.

Im Rahmen eines 14-tägigen Probeabos kannst Du die App vollumfänglich testen und die Vorteile von elektronischen Signaturen entdecken. Wenn Du innerhalb der Laufzeit von 14 Tagen beschließt, das Probeabo nicht weiterzuführen, stellen wir nichts in Rechnung.

Selbstverständlich! Wir achten auf die Einhaltung der strengen Gesetze für elektronische Signaturen in den USA und in der EU, nutzen Sicherheitsmechanismen, wie sie auch in Banken eingesetzt werden, bieten zwei Möglichkeiten zur Authentifizierung der Identität des Unterzeichners und jede Transaktion beinhaltet ein umfassendes, gerichtlich zugelassenes Protokoll. Weitere Informationen findest Du in unseren Nutzungsbedingungen.

Die Entscheidung liegt bei Dir: Die Monatsabos verlängern sich immer nur um jeweils einen Monat. Bei einem Jahresabo zahlst Du einen Jahresbeitrag und bindest Dich für die nächsten 12 Monate – allerdings mit Rabatt.

Bei der kostenlosen Testversion ist die Anzahl der Dokumente auf 10 und die Anzahl der Nutzer auf 5 begrenzt. Mit dem Start eines regulären Abonnements kannst Du dann beliebig viele Benutzer hinzufügen und Dokumente unterzeichnen.

Ja. Jede Unterschrift, die über unsere App erfolgt, erfüllt die relevanten Sicherheitsnormen und ist ein rechtsverbindlicher Vertragsnachweis.

Als Absender werden Personen bezeichnet, die Dokumente über tegolySIGN hochladen, unterzeichnen und senden bzw. von anderen Personen Signaturen über tegolySIGN anfordern.

Jemand, der eine Signaturanfrage erhält und darauf antwortet, gilt nicht als Absender. Solche Nutzer brauchen kein tegolySIGN-Konto zum Unterzeichnen von Dokumenten und der Vorgang ist für sie kostenlos.

Du kannst – während oder am Ende des kostenlosen Testzeitraums -, das gewünschte Abonnement und die Anzahl der Benutzer wählen. Die Abrechnung erhältst Du, wenn der Testzeitraum abgelaufen ist.

Du kannst per Kreditkartenzahlungen über die App bezahlen oder im MS Store. Wende Dich an unser Team, wenn Du eine andere Zahlungsmethode bevorzugst.

Monatsabonnements werden monatlich abgerechnet. Für Jahresabos zahlst Du vorab einen Jahresbeitrag.

Ja, Dein Abo wird automatisch erneuert – es sei denn, Du änderst oder kündigst dein Abo. Dies kannst Du innerhalb von Sekunden über die Kontoeinstellungen erledigen.

Dann schick uns eine E-Mail an unseren Support. Wir helfen Dir gerne weiter!

FQA

Digitale Unterschrift

Die digitale Signatur, auch elektronische Unterschrift genannt, ist eine rechtliche bindende Methode, mit der digitalen Dokument wie z.B. ein PDF unterzeichnet werden können und ihr somit euer Einverständnis gebt.

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Die rechtlichen Rahmenbedingungen zu elektronischen Signaturen sind in der eiDAS-Verordnung (Europäische Verordnung über die elektronische Identifizierung und vertrauenswürdige Dienste für elektronische Transaktionen) der Europäischen Union festgelegt. Dort sind auch die Anforderungen an die drei verschiedenen Stufen von elektronischen Signaturen definiert.

 

die einfache elektronische Unterschrift (EES)
die fortgeschrittene elektronische Unterschrift (FES)
die qualifizierte elektronische Unterschrift (QES)

 

Die drei Arten von eSignaturen unterscheidet im Wesentlichen das Sicherheitsniveau. Hier unterscheiden sie sich in der Beweiskraft, also in dem Grad des Vertrauens in die Identität des Unterzeichners und in ihrem Nachweis, dass das unterzeichnete Dokument tatsächlich das vorgelegte ist.

 

Jedoch ist es nicht immer sinnvoll, ein mehrstufiges Authentifizierungsverfahren anzuwenden, wenn eine einfache oder fortgeschrittene Signatur bereits ein angemessenes Maß an Gültigkeit und Sicherheit haben kann.

 

Hier eine kurze Erklärung zu den wesentlichen Unterschieden zwischen den drei Stufen der eSignatur und typischen Anwendungsbereiche.
Die Mehrheit der erstellten elektronischen Unterschriften sind „einfache“ Signaturen (EES), weil sie in puncto Nutzerfreundlichkeit und einfacher Handhabung unschlagbar sind.

 

Anforderungen
Für die EES gibt es keinen festgelegten Anforderungen und sie wir auch nicht in der eIDAS aufgeführt. Hier kann mit 2 Klicks, ohne Identitätsprüfung und ohne Zustimmung ein Dokument unterschrieben werden. Die Unterzeichner könnten somit theoretisch einfach abstreiten, dass sie das Dokument unterschrieben haben. Die EES kann auch in Form einer eingescannten Unterschrift oder des Kürzels, welches beim Paketzusteller auf das Terminal gekritzelt wird, sein.

 

Bei tegolySIGN wird allerdings die Beweiskraft für intern Dokumente verstärkt, da wir es hier mit Unterzeichner zu tun haben, welche in der AD (Active Directory) bereits identifiziert sind. Für externe Unterzeichner Speichern wir in der Zertifikatsdatei Zeit und IP-Adresse. Dies erhöht die Beweiskraft und im Falle von Rechtsstreitigkeiten die Glaubwürdigkeit der Unterschrift und des Dokumentes. In der Zertifikatsdatei kann somit für intern und externe Unterzeichner jeder Schritt nachvollzogen werden.

 

Beispieldokumente
Hier einige Beispiel für die EES:

 

  1. Aufträge/ Auftragsbestätigungen
  2. Kostenvoranschläge
  3. Datenschutzerklärungen
  4. Allgemeine Geschäftsbedingungen
  5. Kaufverträge über bewegliche Güter
  6. Dienstleistungsverträge
  7. Unbefristete Arbeitsverträge
  8. Geheimhaltungserklärungen
  9. Urheberrechtserklärung
  10. Besichtigungsbestätigungen (Immobilien)
  11. Übergabeprotokolle (Immobilien)
  12. Mandats Briefe
  13. Sachversicherungen
  14. Firmenversicherungen
Die fortgeschrittene elektronische Unterschrift wird für Finanztransaktionen oder die Unterzeichnung von Dokumenten empfohlen, bei denen erhebliche rechtliche Risiken bestehen können.

 

Anforderungen

 

 
Für fortgeschrittene elektronische Signatur (FES) gelten strengere Kriterien für die Identitätsprüfung und somit hat sie eine höhere Beweiskraft, dies ist auch in der eIDAS-Verordnung festgelegt.

 

Daher muss die FES:

– eindeutig mit dem Unterzeichner verbunden sein

– die Identifizierung des Unterzeichners ermöglichen

– mit Mitteln erstellt werden, die unter der alleinigen Kontrolle des Unterzeichners stehen, wie z.B. Telefon, Tablet oder PC;

– und sicherstellen, dass der Rechtsakt, auf den sie sich bezieht, nicht abgeändert werden kann

 

Eine fortgeschrittene elektronische Signatur muss unter Verwendung elektronischer Signaturerstellungsdaten erstellt, die der Unterzeichner mit einem hohen Maß an Vertrauen unter seiner alleinigen Kontrolle verwenden kann. Zusätzlich muss die fortgeschrittene elektronische Signatur eindeutig dem Unterzeichner zugeordnet sein, dessen Identifizierung ermöglichen und so mit den unterzeichneten Daten verbunden sein, dass eine nachträgliche Veränderung der Daten erkannt werden kann. Dies erfolgt entweder über den dem Signaturersteller zugewiesenen Prüfschlüssel oder gegebenenfalls mittels während der Signaturerstellung erfasster biometrischer Unterschriften.

 

Beispieldokumente

 

– Gesellschaftsvertrag (GbR, OHG, KG)
– Patent-, Marken oder Urheberrechtsverträge
– Sozialversicherungs-/ Rentenversicherungsdokumente
– Unbefristete Mietverträge ohne Preisgleitklausel

 

Personenversicherungen, wie bspw. Lebensversicherungen, Unfallversicherungen oder Berufsunfähigkeitsversicherungen, die nicht unter das Geldwäschegesetz fallen
Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist die höchste Form der elektronischen Identifizierung. Sie wird jedoch aufgrund ihrer hohen Anforderungen nur in bestimmten Fällen eingesetzt.

 

Anforderungen

 

Nur Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur können, in elektronischer Form, eine per Gesetz geforderte Schriftform auf Papier ersetzen. In Übereinstimmung mit der europäischen Richtlinie ist eine qualifizierte elektronische Signatur eine fortgeschrittene elektronische Signatur, die auf einem zum Zeitpunkt ihrer Erzeugung gültigen qualifizierten Zertifikat beruht und mit einer sicheren Signaturerstellungseinheit erstellt wurde.

 

Beispieldokumente

 

Amtliche Geschäfte: Anmeldung im Handelsregister, Umsatzsteuervoranmeldung ans Finanzamt, Jahresabschlüsse, Lageberichte, Wirtschaftsprüfberichte

 

  1. Quittungen
  2. Befristete Arbeitsverträge oder Teilzeitarbeitsverträge
  3. Arbeitnehmerüberlassungsverträge (Zeitarbeit)
  4. Befristete Mietverträge über ein Jahr Laufzeit (Immobilien)
  5. Staffel- oder indexierte Miet- oder Leasingverträge (Immobilien)
  6. Kündigungsschreiben bei Miet- oder Leasingverträgen (Immobilien)
  7. Kapitalbildende Personenversicherungen mit Prämienrückgewähr
  8. Lebensversicherung auf den Tod einer anderen Person
  9. Maklervollmacht
  10. Verbraucherdarlehensverträge
  11. SEPA Lastschriftmandate
  12. Bankkontoeröffnung
  13. Freischaltung von SIM-Karten
  14. Elektronische Patientenakte
  15. e-Vergabe öffentlicher Aufträge
  16. Elektronisches Abfallnachweisverfahren
Hier muss abgewogen werden, da die Abgrenzung zwischen einfacher und fortgeschrittener Signatur nicht hinreichend scharf ist. Es liegt in den Händen der Vertragsparteien zu entscheiden, ob die Sicherheit Vorrang vor der Nutzerfreundlichkeit hat oder umgekehrt.

 

Als Hilfe dienen Nachfolgende 3 Schritten für die Entscheidung:

 

– Betrachtung der Regularien und des Rechtes, z.B. welche Art von Vertrag soll unterzeichnet werden und mit wem
– Betrachtung der Risiken und Chancen: Unternehmensimage, Auswirkungen auf die Produktivität, Kosteneinsparungen, etc.
– Wahl der eSignatur (EES, FES, QES), wobei Nutzerfreundlichkeit und Sicherheitsbedürfnisse in Einklang gebracht werden müssen